Allgemeine geschäftsbedingungen für presseanzeigen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur "AGB") bilden einen integralen Bestandteil der Bestellung des Abnehmers für die Veröffentlichung einer Anzeige in allen Zeitschriften oder Druckerzeugnissen (nachfolgend nur "Druckerzeugnisse"), welche die Gesellschaft xxx, (nachfolgend nur "Auftragnehmer") herausgibt, ggf. bilden sie einen integralen Bestandteil des Rahmenvertrags, wenn er zwischen den Beteiligten abgeschlossen wird.

I. ANZEIGEN

1. Unter Anzeige wird eine gedruckte Präsentation mit Fotografien, einem Text oder die Kombination aus beidem verstanden, die der Auftraggeber im Druckerzeugnis des Auftragnehmers veröffentlichen möchte.

2. Unter Anzeige kann man auch weitere Bestandteile einer Präsentation zuordnen, wie es beispielsweise Einlagen, Einklebungen, Werbeaktionen, Internet-Reklamesupport usw. sind.

Für diese spezifischen Präsentationen werden die Bestimmungen dieser AGB, ggf. die in der Bestellung vereinbarten Bedingungen angewandt.

II. BESTELLUNG DER ANZEIGE / VERTRAG ÜBER DIE ANZEIGE

1. Der Auftragnehmer nimmt die Anzeige auf der Grundlage einer Bestellung an (nachfolgend nur "Bestellung"). Auf der Grundlage der Anforderung des Auftraggebers arbeitet der Auftragnehmer oder die vom Auftragnehmer beauftragte Person den Entwurf der Bestellung aus und sendet diesen elektronisch per E-Mail an den Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die Bestellung, die von der berechtigten Person des Auftraggebers unterzeichnet ist, zu, und zwar elektronisch. Der Auftragnehmer bestätigt durch die Unterzeichnung der Bestellung, dass ihm alle aufgeführten Daten in der Bestellung verständlich und richtig sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber den Empfang der Bestellung spätestens 5 Werktage ab der Zustellung der Bestellung mitzuteilen, und zwar elektronisch an den Kontaktangaben, die in der Bestellung aufgeführt sind. Durch die Bestätigung der Bestellung durch den Auftragnehmer ist die Vertragsbeziehung abgeschlossen, in deren Rahmen und in Einklang mit diesen AGB sich der Auftragnehmer verpflichtet, die Anzeige zu veröffentlichen, und der Auftraggeber sich verpflichtet, für die Veröffentlichung der Anzeige den Preis in der Höhe zu bezahlen, der in der Bestellung aufgeführt ist.

2. Zwischen den Beteiligten kann man einen Rahmenvertrag über die Anzeigen (nachfolgend nur "Rahmenvertrag") abschließen, der in schriftlicher Form die langfristige Geschäftsbeziehung über die Inanspruchnahme einer Anzeige regelt, wobei eine einzelne Anzeige in der Form von Bestellungen bestellt wird.

III. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Preis der Anzeige in Einklang mit der Bestellung zu erstatten.

2. Die Fälligkeit des Anzeigenpreises beträgt dreißig Tage ab der Veröffentlichung der Anzeige, insofern es nicht anders vereinbart wird. Der Auftragnehmer stellt die Rechnung innerhalb von drei Tagen ab dem Moment der Veröffentlichung der Anzeige aus, insofern es nicht anders vereinbart wird.

3. Bei einem Verzug des Auftraggebers mit der Erstattung des Anzeigenpreises ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer einen Verzugszins in der Höhe von 0,1 % vom geschuldeten Betrag für jeden Tag des Verzugs mit der Erstattung des geschuldeten Betrags zu erstatten.

4. Bei einem Verzug des Auftraggebers mit der Erstattung des Anzeigenpreises von mehr als 30 Tagen (i) verliert der Auftraggeber das Recht auf einen eventuellen Rabatt oder Rabatte einer Anzeige, der (die) vom Auftragnehmer in der Bestellung gewährt und beziffert wurde(n), und (ii) der Auftraggeber ist verpflichtet, den Preis für die Anzeige oder Anzeigen in voller Höhe zu erstatten, und (iii) der Auftragnehmer ist berechtigt, die Gewährung der Anzeige einzustellen, und (iv) dem Auftragnehmer entsteht das Recht auf Erstattung einer Vertragsstrafe in der Höhe von 30 % vom Preis der nichtrealisierten Anzeigen von den Listenpreisen laut der Bestellung. Dadurch wird nicht das Recht des Auftragnehmers auf Schadensersatz berührt.

5. Der Auftragnehmer hat das Recht, auch ohne Angabe eines Grunds vom Auftraggeber eine Anzahlung zu verlangen. Diese Tatsache teilt er dem Auftraggeber in der Bestellung mit und sendet ihm gleichzeitig eine Anzahlungsrechnung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Anzahlungsrechnung spätestens am Tag des Anzeigenschlusses zu erstatten. Die Zahlung wird durch Gutschrift des ganzen Betrags auf das Konto des Auftragnehmers als erstattet angesehen. Wenn die Anzahlung am Tag des Anzeigenschlusses nicht erstattet sein wird, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Anzeige zu veröffentlichen und ihm entsteht das Recht auf Erstattung des Gesamtpreises der Anzeige laut der Bestellung.

6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den vollen Preis der Anzeige laut der Bestellung im Fall der Aussortierung der Anzeige vom Druck aufgrund der Nichtlieferung von fehlerfreien Anzeigenunterlagen durch den Auftraggeber zu berechnen.

7. Der Auftragnehmer ist MwSt.-Zahler.

IV. ANZEIGENUNTERLAGEN

1. Für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Lieferung der Unterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer kann die Unterlagen für den Auftraggeber bearbeiten, wenn das ein Bestandteil der Bestellung ist. Die Verantwortung im Sinne von Art. IV, 2. und das Recht auf Korrektur des Inhalts im Sinne von Art. IV, 7. erlöschen dem Auftraggeber dadurch nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für diesen Fall dem Auftragnehmer die notwendige Mitwirkung zu gewähren. Die Nichtgewährung der notwendigen Mitwirkung von Seiten des Auftraggebers wird als Verletzung der Pflicht des Auftraggebers im Sinne von Art. IV, 1, 5. beurteilt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anzeige in Einklang mit den technischen Bedingungen des Auftragnehmers einzugeben, die auf www.lernspassmitklara.de veröffentlicht sind, insofern es nicht anders vereinbart wird.

2. Der Auftraggeber haftet für den Inhalt der Anzeige, und zwar insbesondere, mitnichten nur, dass der Inhalt der Anzeige in Einklang mit den gültigen Rechtsvorschriften ist, er die Interessen Dritter, des Auftragnehmers usw. nicht schädigt. Im Fall der Geltendbringung von berechtigten Ansprüchen einer dritten Partei, deren Rechte durch die Anzeigenunterlagen des Auftraggebers verletzt wurden, verpflichtet sich der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle Schäden zu erstatten, die in Zusammenhang mit der Veröffentlichung solcher mangelhaften Anzeigenunterlagen entstehen.

3. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Inhalt, die Form, die Größe, die Fassung der Anzeige, die typographischen und graphischen Vorlagen der Anzeige zu beurteilen, und gegebenenfalls Änderungen der vorgelegten graphischen Vorlage durchzuführen, d.h. insbesondere die Maße der Anzeige aufgrund der Anzeigenzusammenstellung anzupassen.

4. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Text der Anzeige laut den geltenden Sprachregeln grammatikalisch anzupassen.

5. Die Abschlüsse der einzelnen Druckausgaben sind auf www.lernspassmitklara.de veröffentlicht und sind öffentlich zugänglich, insofern es nicht anders vereinbart wird.

6. Wenn sich eine Anzeige vom redaktionellen Inhalt des Drucks nicht deutlich unterscheidet, hat der Auftragnehmer das Recht, eine solche Anzeige mit einem Untertitel mit der Mitteilung zu kennzeichnen, dass es sich um eine Anzeige handelt. Die graphischen Parameter einer solchen Kennzeichnung bestimmt der Auftragnehmer.

7. Der Auftraggeber hat das Recht auf Korrektur des Inhalts der Anzeige unter der Voraussetzung, dass der Auftragnehmer die Anzeige zusammenstellt. Die Korrektur wird zwischen den verantwortlichen Mitarbeitern des Auftragnehmers und des Auftraggebers nur in elektronischer Form durchgeführt. Der Auftragnehmer lässt zwei Korrekturen zu. Die Kosten, die mit einer eventuellen weiteren Arbeit verbunden sind, erstattet der Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat nicht die Pflicht, dem Auftraggeber eine Arbeit über den Rahmen von zwei Korrekturen zu gewähren. Pflicht des Auftraggebers ist, innerhalb von 24 Stunden ab Zusendung der elektronischen Aufforderung des Auftragnehmers zur Korrektur zu reagieren. Wenn der Auftraggeber in der Frist von 24 Stunden ab der Aufforderung nicht reagiert, wird angenommen, dass die Anzeige vom Auftraggeber genehmigt ist. Im Termin von 48 Stunden vor dem Termin des Anzeigenschlusses wird dieser Zeitraum auf 8 Stunden am Arbeitstag des Auftragnehmers, d.h. von 9:00 bis 17:00 Uhr, gekürzt.

8. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber die gewährten Unterlagen zurückzugeben.

9. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber gewährten Unterlagen zu archivieren.

10. Der Auftraggeber erklärt, dass er die Berechtigung hat, die von ihm inserierten Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen oder zu gewähren.

11. Wenn der Auftraggeber in der Anzeige fotographische, graphische oder Textunterlagen benutzt, die laut den Rechtsvorschriften, die den Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere laut dem Urhebergesetz oder dem Gesetz über Warenzeichen, geschützt sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, nur solche Unterlagen zu benutzen, von denen er der Autor oder Eigentümer ähnlicher Rechte zum geistigen Eigentum ist, oder bei denen er die Berechtigung zur Benutzung für eine Anzeige laut der Bestellung hat. Diese Bestimmung wird auch im Fall von Schriftstücken persönlichen Charakters und Porträts angewandt, die sich auf Dritte beziehen.

V. RECHT DES AUFTRAGGEBERS, EINE ANZEIGE ZU STORNIEREN

1. Der Auftraggeber hat das Recht, eine Bestellung zu stornieren.

2. Wenn der Auftraggeber eine Bestellung bis zu 21 Tagen vor Anzeigenschluss storniert, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Preis der Anzeige in der Höhe von 50 % vom Gesamtpreis des Listenpreises der Anzeige laut der Bestellung zu erstatten.

3. Wenn der Auftraggeber eine Bestellung in weniger als 21 Tage vor Anzeigenschluss storniert, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Preis der Anzeige in der Höhe von 100 % vom Gesamtpreis des Listenpreises der Anzeige laut der Bestellung zu erstatten.

4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Stornierung einer Bestellung schriftlich mit Aufführung der Bestellnummer zu tätigen. Tag der Stornierung der Bestellung ist der Tag, an dem die Stornierung der Bestellung an den Auftragnehmer schriftlich und nachweislich an die Adresse des Auftragnehmers oder elektronisch zugestellt wurde. Im Fall der Durchführung der Stornierung der Bestellung der Anzeige erlöschen alle gewährten Rabatte für den Auftraggeber, und zwar auch aus der Anzeige, die bereits auf der Grundlage einer später stornierten Bestellung realisiert wurde.

VI. RECHT DES AUFTRAGNEHMERS, EINE ANZEIGE ABZULEHNEN

1. Der Auftragnehmer hat das Recht, eine Anzeige abzulehnen, nicht zu veröffentlichen, einzustellen oder ohne Ersatz zu stornieren, wenn er annimmt, dass die Bild-, Text- oder andere Materialien oder deren Teile, die für die Anzeige oder die Zusammensetzung der Anzeige bestimmt sind, in Widerspruch zu den gültigen Rechtsvorschriften, diesen AGB den guten Sitten und/oder in Widerspruch zur den geschäftlichen Gewohnheiten sind, und/oder befähigt sind, den guten Namen des Auftragnehmers zu schädigen, und/oder ihr Inhalt für das gegebene Druckerzeugnis ungeeignet ist.

2. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, eine Bestellung des Auftraggebers nicht anzunehmen, der in Verzug mit der Erstattung einer bereits früher voröffentlichen Anzeige ist, gegebenenfalls die Leistung bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Betrags einzustellen. Dieses Recht kann der Auftragnehmer auch im Verlauf einer langzeitigen Anzeigenkampagne zur Geltung bringen, insofern der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht fortlaufend erfüllt.

VII. REKLAMATION

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel einer Anzeige innerhalb von sieben Tagen ab der Veröffentlichung der Anzeige im Druckerzeugnis des Auftragnehmers zu reklamieren, und zwar in schriftlicher Form eines eingeschriebenen Briefs an den Sitz des Auftragnehmers.

2. Wenn der Auftragnehmer eine Reklamation als begründet befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf einen Ersatzdruck der Anzeige oder auf Rabatt vom Preis der Anzeige laut der Bestellung.

3. Grund zur Reklamation ist nicht die Zustellung von fehlerhaften Unterlagen oder von Unterlagen in Widerspruch zu diesen AGB oder zu den technischen Bedingungen des Auftragnehmers.

4. Wenn sich im Verlauf des Drucks Mängel in den Unterlagen zeigen, die bei der Annahme der Bestellung nicht offensichtlich waren, verliert der Auftraggeber den Anspruch auf irgendeine Ersatzleistung. Wenn in der Druckerei Mehrarbeiten mit der Beseitigung eines solchen Mangels entstehen, werden sie dem Auftraggeber in voller Höhe in Rechnung gestellt, und dieser ist verpflichtet, diese Mehrarbeiten zu erstatten.

5. Bei der Vergabe einer wiederholten Anzeige ist der Auftraggeber verpflichtet, nach jeder Veröffentlichung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Anzeige zu kontrollieren. Der Auftragnehmer erkennt eine Reklamation in dem Fall nicht an, wenn bei einer wiederholten Anzeige der gleiche Fehler auftritt, ohne dass der Auftragnehmer von Seiten des Auftraggebers unmittelbar nach dem ersten Abdruck auf ihn schriftlich hingewiesen wurde.

VIII. Zustellung

Die Adresse des Auftraggebers, die im Kopf der Bestellung aufgeführt ist, oder der eingetragene Sitz werden als Zustelladresse angesehen, insofern die Parteien ausdrücklich keine andere Zustelladresse vereinbaren. Schriftstücke, die vom Auftragnehmer an die Zustelladresse zugestellt werden, werden mit dem dritten Tag ab ihrem nachweislichen Absenden durch den Auftragnehmer als zugestellt angesehen.

IX. ABSCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Von diesen AGB kann man nur auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgeschlossen wird, abweichen.

2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB zu ändern, und zwar auf die Art, dass er die letzte neue und vollständige Fassung auf dem Server veröffentlicht, der auf www.lernspassmitklara.de verfügbar ist. Durch diese Veröffentlichung treten die Wirkungen der AGB ein.

3. Alle Streitigkeiten, die aus der Vertragsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber laut einer Bestellung und/oder dem Rahmenvertrag und diesen AGB in Zusammenhang mit ihnen entstehen, werden mit abschließender Gültigkeit beim Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Agrarkammer der Tschechischen Republik laut ihrer Ordnung und Regeln durch einen Schiedsrichter, der vom Vorsitzenden des Schiedsgerichts ernannt wird, entschieden.

4. Diese AGB erlangen am 1.1.2024 Gültigkeit und Wirksamkeit.